1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der ACTREME GmbH (auch ACTREME sport. adventure. travel.).
1.2 Dabei ist zu unterscheiden, ob die ACTREME GmbH Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Ist das der Fall, sind die vorliegenden Reise- und Geschäftsbedingungen massgebend. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise gemäss Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt die ACTREME GmbH nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AGB dieser Anbieter. ACTREME sport. adventure. travel. ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation erheben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf den meisten Reisen beschränkt ist.Der Vertrag zwischen Ihnen und der ACTREME GmbH kommt mit der Anmeldung und der vorbehaltlosen Annahme per Email, schriftlich oder telefonisch zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, mitsamt diesen Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen für Sie und der ACTREME GmbH wirksam.
2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von ACTREME sport. adventure. travel. schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.2 ACTREME sport. adventure. travel. stellt individuelle Reisearrangements mit lokalen Partnern und Fluggesellschaften zusammen. Diese Leistungserbringer sind rechtlich selbstständige Veranstalter. Sie sind weder Angestellte noch Teilhaber der ACTREME GmbH.
3.3 Bei individueller An- und Abreise der Teilnehmer beginnen die Leistungen von ACTREME sport. adventure. travel. ab dem 1. Treffpunkt im Reiseland, in der Regel im ersten und letzten Hotel der Reise. Bitte beachten Sie hierzu auch die separat ausgewiesene Bearbeitungsgebühr unter Preise.
3.4 Je nach Reise- und Herkunftsland gelten besondere Einreisebestimmungen. Die Teilnehmer sind verantwortlich, sich vor Reiseantritt über die geltenden Pass- und Visabestimmungen zu informieren. ACTREME sport. adventure. travel. ist auf Wunsch bei der Einholung des Visum gerne behilflich. Mehrkosten bei Reiseverzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang trägt der Reiseteilnehmer. Sollte die Reise aufgrund fehlerhafter Reisedokumente nicht angetreten oder nicht beendet werden können, gelten die Annullierungsbedingungen unter Punkt 8. Allfällige Rückreisekosten bei verweigerter Einreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.5 Die Reiseempfehlungen und Gesundheitshinweise auf der Webseite von ACTREME sport. adventure. travel. gelten als unverbindlich. Es ist die Pflicht eines jeden Teilnehmers, sich vor Reiseantritt über die lokalen Gegebenheiten zu informieren. Auf den Internetseiten des EDA (CH) oder des Auswärtigen Amts (D) werden Reisewarnungen oder –hinweise laufend aktuell angepasst.
3.6 Für Impfempfehlungen stehen Ihnen der Hausarzt oder Reisemedizinische Institute zur Verfügung. Es ist kein Bestandteil von ACTREME sport. adventure. travel. auf Risikogebiete hinzuweisen.
4. Preise
4.1 Die Preise für die Reisearrangements sind auf der Webseite und im Prospekt aufgeführt. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken für Kunden mit Wohnort Schweiz und in Euro für Kunden mit Wohnort in EU. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4.2 Actreme sport. adventure. travel. behält sich Preisanpassungen für die Inanspruchnahme bei von ihm vermittelten Leistungen aus Gründen, für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann (z.B. Steuereinführungen oder –erhöhungen, Tarifänderungen von Transportunternehmen, Änderungen bei Devisen- oder Wechselkursen usw.) vor. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. ACTREME sport. adventure. travel. wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden im Fall von Preisänderungen nicht zu.
4.3 Bei individueller An- und Abreise des Reiseteilnehmers oder bei Wahl einer selbst bestimmten Fluggesellschaft werden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Bei individueller An- und Abreise des Reiseteilnehmers wird für den Preis des Reisearrangements der Nettoflugpreis vom Gesamtpreis abgezogen. Für allfällige Rückbestätigung der Flüge ist in diesem Fall der Teilnehmer selbst verantwortlich.
4.4 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise für Überweisungen auf das Konto der ACTREME GmbH. Zahlungsspesen sind vom Kunden zu begleichen. Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei ACTREME sport. adventure. travel. erhalten die Teilnehmer eine Reisebestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gilt. Die Anzahlung ist darauf gesondert ausgewiesen. Sofern in der Reisebestätigung nicht anders angegeben beträgt die Anzahlung CHF 1000.-/EUR 800.-. Diese ist innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu überweisen. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.
5.2 Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 6 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann ACTREME sport. adventure. travel. die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren geltend machen. Stichtag ist jeweils der Zahlungseingang bei der ACTREME GmbH.
5.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 6 Wochen vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5.4 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise kann eine Auftragspauschale von CHF 50.-/EUR 40.- pro Buchungsauftrag erhoben werden.
6. Umbuchung von Kundenseite
6.1 Bei Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 200/EUR 160.- als Bearbeitungsgebühr erhoben. Allfällige Mehrkosten werden weiter verrechnet.
6.2 Sämtliche Umbuchungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
7. Besonderheiten bei Wettkampfreisen
7.1 Erleidet ein Teilnehmer im Zeitraum zwischen Buchung und Wettkampftermin als Folge der sportspezifischen Vorbereitung Verletzungen, die eine weitere Vorbereitung und somit die Teilnahme am Wettkampf beeinträchtigen oder unmöglich machen, gelten die unter Punkt 8. angegebenen Annullierungsbedingungen. ACTREME sport. adventure. travel. empfiehlt hierfür den Abschluss einer geeigneten Reiseversicherung (s. Pkt. 10).
7.2 Sollte ein Teilnehmer sich bei einer Veranstaltung verletzen und muss die Reise vorzeitig abbrechen, kann der Reisepreis nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr und sie ACTREME sport. adventure. travel. nicht belastet werden, zurückbezahlt. In dringenden Fällen, sofern ein frühzeitiger Rücktransport ins Heimatland notwendig ist, wird Ihnen ACTREME sport. adventure. travel. bei der Organisation behilflich sein.
7.3 Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt ACTREME sport. adventure. travel. keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit immer den äusseren Bedingungen (Wetter, Topografie, Strassen-/Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Lassen Sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten – dies gilt vor allem in Abfahrten. Tragen Sie auf dem Rad immer einen Helm!!!
8. Umbuchungen von Veranstalterseite
8.1 Programmänderungen bleiben vorbehalten. Vor allem in Entwicklungsländern muss mit Flugverzögerungen von 1 bis 2 Tagen gerechnet werden. Mehrkosten infolge Flugänderungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. ACTREME sport. adventure. travel. empfiehlt hierfür eine geeignete Reiseversicherung abzuschliessen (s. Pkt. 10).
8.2 Actreme sport. adventure. travel. behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. Actreme sport. adventure. travel. bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Actreme sport. adventure. travel. nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die Actreme sport. adventure. travel. nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
8.3 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
9. Rücktritt vom Vertrag und Annullierungskosten von Kundenseite
9.1 Eine Annullierung muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind dem Schreiben beizulegen.
9.2 Bei Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 200.-/Eur 160.- Bearbeitungsgebühr erhoben.
9.3 Sagen Sie die Reise 90 Tage oder weniger vor Reisebeginn ab oder wollen Sie in diesem Zeitraum irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten erhoben:
90 bis 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
30 bis 11 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
10 bis 00 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen 100% des Reisepreises
9.4 Stichtag zur Berechnung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der ACTREME GmbH; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
9.5 Zusätzlich gebuchte Leistungen wie eingeholte Visa oder abgeschlossene Reiseversicherungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
9.6 Bei Annullierung einer Flugbuchung, welche über ACTREME sport. adventure. travel. erfolgt, gelten 100% Stornokosten, sofern diese von der Fluggesellschaft erhoben werden.
10. Annullierung durch ACTREME sport. adventure. travel
10.1 ACTREME sport. adventure. travel. ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ACTREME sport.adventure. travel. Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten (s. Pkt. 8) und weitere Schadenersatzforderungen.
10.2 Es liegt im Ermessen von ACTREME sport. adventure. travel. Reisen infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmrzahl, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt oder Widerrufs der Bewilligungen von Regierungsstellen oder anderer behördlicher Massnahmen (auch gegenüber massgebenden Dienstleistungsträgern oder lokalen Veranstaltern) nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber ACTREME sport. adventure. travel. besteht nicht.
10.3 Gilt für die angebotene Reise oder das gebuchte Reisearrangement eine Mindestteilnehmerzahl und beteiligen sich an der angebotenen Reise weniger Teilnehmer als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann ACTREME sport. adventure. travel. die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. ACTREME sport. adventure. travel. ist jedoch bemüht, die Reise auch in diesem Fall durchzuführen. Bei Durchführung der Reise trotz Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl ist ACTREME sport. adventure. travel. berechtigt, einen Kleingruppenzuschlag von maximal 10% des Reisepreises in Rechnung zu stellen.
11. Reiseversicherung
11.1 Der Abschluss einer kombinierten Annullierungs- und Rücktransportversicherung wird dringend empfohlen, sofern ein gleichlautender Versicherungsschutz bei Reiseantritt nicht bereits besteht. Der Abschluss der Versicherung muss innerhalb von 7 Tagen nach Buchungseingang erfolgen.
12. Pflicht des Reisenden zur Mängelanzeige
12.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ACTREME sport. adventure. travel. Reiseleitung, den örtlichen Partnern von ACTREME sport. adventure. travel. oder dem Leistungsträger, z.B. der Fluggesellschaft bei Flugreisen unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
12.2 Die Partner oder Reiseleitung der ACTREME sport. adventure. travel. vor Ort werden bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. – Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.
12.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ACTREME sport. adventure. travel. geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich der ACTREME GmbH unterbreiten. Der Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
13. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss
13.1 ACTREME sport. adventure. travel. haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Annullation des Wettbewerbs seitens des Veranstalters
– Versäumnisse des Kunden
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an – höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches ACTREME sport.adventure. travel. oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
13.2 ACTREME sport. adventure. travel. haftet somit beispielsweise nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Störung oder Unterbruch des öffentlichen Transports oder der Versorgung, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
13.3 Bei Leistungen am Reiseziel, für die ACTREME sport. adventure. travel. nicht Vertragspartei ist und die durch lokale Agenturen durchgeführt werden, kann ACTREME sport.adventure. travel. keine Haftung übernehmen, Die Abgrenzung dieser Leistungen erfolgt auf der Reisebestätigung durch explizite Benennung der Vertragsparteien.
13.4 Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich ACTREME sport. adventure. travel.auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
13.5 Für Programmänderungen infolge Flug-, Bahn-, Bus oder Schifffahrtsplanänderungen wird keine Haftung übernommen. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.
13.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von ACTREME sport. adventure. travel. gemäss Leistungsbeschrieb angebotenen Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen. ACTREME sport. adventure. travel. ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
14. Medizinische Betreuung
14.1 Einige der Reisen führen in abgelegene und teils menschenleere Regionen oder in unterentwickelte Länder. Dort muss mit wenig oder gar keiner medizinischer Infrastruktur gerechnet werden. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die Guides der Partneragenturen von ACTREME sport. adventure. travel. verfügen teilweise über keine medizinische Ausbildung. Es werden aber auf allen Reisen dem Land angepasste Reiseapotheken mitgeführt. Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Spital können Tage dauern. Im Weiteren fehlen vielfach Rettungsmöglichkeiten auf dem Luftweg. Die Teilnahme an solchen Reisen erfolgt jedoch immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
15. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.
ACTREME GmbH
sport. adventure. travel.
Michael-Maggi-Str. 7
8046 Zürich
Schweiz
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